Art. 1: Name und Verständnis
Der freiwillige Zusammenschluss folgender Vereine, Verbände und Gruppen, welche die christliche Weltanschauung als Grundlage haben – Katholische Jungschar Südtirols (KJS), Südt. Kath. Jugend (SKJ), Kath. Frauenbewegung (KFB), Kath. Männerbewegung (KMB), Kath. Familienverband Südtirols (KFS), Kath. Verband der Werktätigen (KVW), Kath. Werktätige Jugend (KWJ), Kolpingwerk Südtirols (KWS), Südt. Vinzenzgemeinschaft (SVG), Organisation für eine solidarische Welt (OEW), Kath. Südt. Lehrerbund (KSL), Berufsgemeinschaft der Religionslehrerinnen und Religionslehrer (BG der RL), Südt. Pfadfinderschaft (SP), Kath. Blindenapostolat (KBA), Verein La strada-Der Weg, Arbeitsgemeinschaft Jugenddienste (AGJD) – trägt den Namen: Katholisches Forum (Kath. Forum). „Katholisch“, deswegen, weil sich die Mitgliedsorganisationen den Kriterien von Christifideles laici Nr. 30 verpflichtet wissen.
Das Kath. Forum versteht sich als Netzwerk der genannten Verbände und als Ansprechpartner der Diözesanleitung in Fragen der Laienverbandsarbeit – unbeschadet der Eigenständigkeit der einzelnen Verbände und ihrer direkten Beziehung zur Diözesanleitung. Das Katholische Forum ist vollwertiges Mitglied der Katholischen Aktion Österreichs (KAÖ).
Art. 2: Ziele und Aufgaben
Das Kath. Forum fördert die Zusammenarbeit (Einheit und Vielfalt) innerhalb seiner Mitglieder durch regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch, setzt sich mit aktuellen Fragen in Kirche und Gesellschaft auseinander und bringt Ergebnisse und Vorschläge entsprechenden Stellen zur Kenntnis. Es sucht den Kontakt zu gleich gesinnten italienischsprachigen und anderen Organisationen und Gruppen, um aus dem gemeinsamen Glaubensbekenntnis heraus einen Beitrag zu Frieden und Entwicklung in Südtirol zu leisten.
Mit geeigneten Formen bringt das Kath. Forum zum Ausdruck, dass es beitragen will, die Gesellschaft in Südtirol durch gemeinsames christliches Zeugnis in Wort, Tat und Verhalten im Sinne von Toleranz, Subsidiarität und Solidarität mitzugestalten.
Art. 3: Sitz des Kath. Forums
Der Sitz des Katholischen Forums ist beim Seelsorgeamt der Diözese Bozen-Brixen in Bozen: Domplatz 2, 39100 Bozen. Der geschäftsführende Sitz des Kath. Forums ist am Sitz einer der Mitgliedsorganisationen (zurzeit Sitz der KFB, Südtirolerstraße 28/4, 39100 Bozen)
Art. 4: Mitglieder
Mitglieder sind die im Kath. Forum zusammengeschlossenen Verbände. Sie werden vertreten durch die Vorsitzenden, deren Stellvertreter/innen oder durch Delegierte der Vereine/Verbände und – soweit vorhanden – durch die geistlichen Begleiter/innen der Mitgliedsorganisationen.
Art. 5: Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied ist durch drei Personen gemäß Art. 4 im Kath. Forum vertreten. Die das Mitglied vertretenden Personen haben das Recht, im Namen und im Auftrag ihrer Organisation Tagesordnungspunkte einzubringen, Beschlussanträge zu stellen, sowie zu wählen und gewählt zu werden. Sie vertreten ihre Organisation aufgrund eines Mandates, das ihnen mit Beschluss des zuständigen Organs übertragen worden ist. Sie entscheiden im Namen ihrer Organisation. Die Mitgliedsorganisationen sind verpflichtet, die Ziele und Aufgaben des Kath. Forums mit zu tragen und zu fördern sowie die Beschlüsse nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen.
Art. 6: Antrag um Mitgliedschaft
Weitere im Art. 1 nicht genannte Organisationen, die im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen verfasst sind und die Ausrichtung ihrer Tätigkeit dementsprechend nachweisen, können die Mitgliedschaft im Kath. Forum beantragen. Die Anerkennung der vorliegenden Satzungen muss im Antrag um Aufnahme ausdrücklich formuliert sein. Der Vorstand prüft die Anträge, die Entscheidung trifft die Mitgliederversammlung mit Einstimmigkeit. Die Ablehnung eines Antrages muss nicht begründet sein.
Art. 7: Ausschluss/Austritt
Eine Organisation schließt sich selbst aus, wenn deren Vertretung zwei aufeinander folgenden Mitgliederversammlungen unentschuldigt fern bleibt. Austreten kann ein Mitglied jederzeit. Notwendig ist eine schriftliche Bekundung dieses Schrittes. Gründe müssen nicht angeführt werden.
Art. 8: Mitgliedsbeitrag
Jede Mitgliedsorganisation zahlt jährlich einen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festzulegen und einstimmig zu beschließen ist. Die Hälfte des Mitgliedsbeitrages geht als Spesenvergütung jährlich an jenes Mitglied, bei dem das Forum seinen geschäftsführenden Sitz hat. Diese Organisation ist für die Dauer der Amtsperiode vom Entrichten des jährlichen Beitrages befreit. Dafür übernimmt sie den ordentlichen Verwaltungsaufwand für die laufende Amtszeit.
Art. 9: Organe des Kath. Forums
Die Organe sind: die Mitgliederversammlung, der Vorstand, die / der Vorsitzende und dessen / deren Stellvertreter/in sowie die geistliche Begleitung.
Art. 10: Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung beschließt die Tätigkeitsschwerpunkte des Kath. Forums und den damit zusammenhängenden Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan. Sie beschließt den jährlichen Mitgliedsbeitrag sowie die Aufnahme neuer Mitglieder und nimmt den Tätigkeits- und Kassabericht des Vorstandes entgegen. Sie entlastet den Vorstand. Sie wählt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, die geistliche Begleitung und die übrigen Vorstandsmitglieder. Sie ändert die Satzung mit Zweidrittelmehrheit und verabschiedet, wenn notwendig, eine Geschäftsordnung.
Art. 11: Einberufung/Tagesordnung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Sie ist von der / vom Vorsitzenden 10 Tage vor dem anberaumten Termin schriftlich einzuberufen. (Es wäre gut, schon lange vorher den Termin zu planen und bekannt zu geben.) Ort, Zeit, Tagesordnung und Beschlussanträge müssen in der Einberufung angeführt sein. Zusatzanträge im Rahmen der Tagesordnung oder Ergänzungen zur Tagesordnung können am Beginn der Vollversammlung eingebracht werden. Über deren Aufnahme in die Tagesordnung entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung schriftlich beantragt oder der Vorstand eine solche für notwendig erachtet, ist diese innerhalb von 15 Tagen anzuberaumen. Jede Mitgliederversammlung ernennt eine Schriftführerin bzw. einen Schriftführer, die / der das Protokoll verfasst und, wenn erforderlich, zwei Stimmzählerinnen bzw. Stimmzähler.
Art. 12: Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
Jede Mitgliedsorganisation hat bis zu drei Stimmrechte, die von den jeweils anwesenden Vertreter/inne/n wahrgenommen werden. Allfällige beigezogene Fachleute haben in der Mitgliederversammlung beratende Stimme.
In der Regel wird offen abgestimmt. Geheime Abstimmungen sind immer dann durchzuführen, wenn es um Abstimmungen über Personen geht oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder eine geheime Abstimmung beantragt.
Art. 13: Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Entscheidungen sind mit sofortiger Wirkung für alle Mitgliedsorganisationen bindend, wenn sie einstimmig getroffen worden sind.
Art. 14: Wahlen
Wahlen sind schriftlich und geheim durchzuführen. Jede Mitgliedsorganisation hat je nach Anzahl der anwesenden Vertretung mindestens einen und höchstens drei Stimmzettel zur Verfügung. Vorschläge für die Wahl der Vorstandsmitglieder können bis unmittelbar vor Beginn der Wahl eingebracht werden. Die Mitgliedschaft in einer der Mitgliedsorganisationen ist nachdrücklich erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Sechs Mitglieder des Vorstandes werden in einem ersten Wahlgang gewählt. Als gewählt gelten jene sechs Personen, die am meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit gilt die / der jüngere Kandidat/in als gewählt. Die Wahl der geistlichen Begleitung erfolgt in einem eigenen Wahlgang. Als gewählt gilt, wer im ersten oder zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit bekommt. Im dritten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit werden Stichwahlen durchgeführt. Die Person, welche für die geistliche Begleitung gewählt wurde, ist als siebtes Mitglied des Vorstandes stimmberechtigt. Die sieben Vorstandsmitglieder wählen in ihrer konstituierenden Sitzung die / den Vorsitzende/n. Diese/r ernennt die Stellvertreterin / den Stellvertreter aus den übrigen Mitgliedern des Vorstands. An dieser Spitze sollten beide Geschlechter vertreten sein: Vorsitzender und Stellvertreterin oder Vorsitzende und Stellvertreter.
Art. 15: Anzahl der Vorstandsmitglieder
Der Vorstand des Kath. Forums setzt sich aus sieben Personen zusammen, die von der Mitgliederversammlung gemäß Art. 14 gewählt werden.
Art. 16: Beschlussfähigkeit des Vorstandes
Der Vorstand ist bei Anwesenheit der / des Vorsitzenden oder der Stellvertreterin / des Stellvertreters und weiterer drei Mitglieder beschlussfähig. Er trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit.
Art. 17: Aufgaben des Vorstandes
Dem Vorstand obliegt es, die Mitgliederversammlungen vorzubereiten, deren Entscheidungen durchzuführen und die damit zusammenhängende Organisations-, Öffentlichkeits- und Vertretungsarbeit zu leisten. Der Vorstand ist befugt, jederzeit im eigenen Namen Stellungnahmen abzugeben, im Namen des Kath. Forums bei kirchlichen und weltlichen Institutionen vorzusprechen und außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen, wenn er es für notwendig erachtet.
Über die Vorstandssitzungen ist Protokoll zu führen. Ein Vorstandsmitglied ist mit der Finanzgebarung zu betrauen. In geeigneter Form sind die Mitglieder über die Tätigkeiten des Vorstandes zu unterrichten.
Art. 18: Amtsdauer des Vorstandes und Mandatsverlust einzelner Mitglieder
Der Vorstand bleibt drei Jahre im Amt. Die Funktionen sind personengebunden. Wenn ein Vorstandsmitglied im Laufe der Amtsperiode seine Funktion innerhalb seiner Organisation verliert oder von sich aus seine Aufgabe niederlegen will, kann es den Rücktritt einreichen. Wird der Rücktritt angenommen, wählt die Mitgliederversammlung auf der gleichen Sitzung ein neues Vorstandsmitglied.
Art. 19: Aufgaben
Der / dem Vorsitzenden obliegt es, die Mitgliederversammlungen und den Vorstand einzuberufen sowie die entsprechenden Sitzungen zu leiten. Weiters hat sie / er die Aufgabe, das Kath. Forum nach außen zu vertreten. Bei Verhinderung übernimmt der / die Stellvertreter/in die genannten Aufgaben.
Art. 20: Aufgaben
Die geistliche Begleitung hat ihre spezielle Aufgabe im spirituell-theologisch-religiösen Zusammenhang der Tätigkeit von Vorstand und Vollversammlung. Er / sie gilt – zusammen mit der / dem Vorsitzenden – als Bindeglied zwischen Diözesanleitung und Kath. Forum. Wenn ein Laie als geistliche/r Begleiter/in gewählt wird, bedarf er/sie der Zustimmung des Ordinarius.
Art. 21: Auflösung des Kath. Forums
Das Kath. Forum ist aufgelöst, wenn die Mitgliedsorganisationen in einer eigens dafür einberufenen Mitgliederversammlung in geheimer Wahl mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden die Auflösung beschließen. Eventuell vorhandenes Vermögen wird nach Abzug aller Außenstände dem diözesanen Verwaltungsamt übertragen zur Verwendung im Dienst der kirchlichen Laienarbeit.